ZINKLETTEN Verla Orange Lutschtabletten 100 St

Abb. ähnlich

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Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Details
PZN 09704820
Anbieter Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
Packungsgröße 100 St
Darreichungsform Lutschtabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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